Einjährige Berufsfachschule Holztechnik
Zielsetzung
Die Berufsausbildung erfolgt in Deutschland im Allgemeinen im dualen System, d. h. die Ausbildung findet in Betrieben und in der Berufsschule statt. Das erste Ausbildungs-jahr kann hingegen im Betrieb oder in einer Berufsfachschule an berufsbildenden Schulen abgeleistet werden.
Ziel der Berufsfachschule Holztechnik ist die Übernahme in ein Berufsausbildungs-verhältnis und die Anrechnung als erstes Ausbildungsjahr. Die Anrechnung als erstes Ausbildungsjahr ist dabei eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Betrieb und dem Auszubildenden.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule Holztechnik werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die mindestens den Hauptschulabschluss erworben haben und die Schulpflicht im Sekundarbereich I erfüllt haben.
Ist aufgrund einer Schullaufbahnprognose im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zu erwarten, dass das Ausbildungsziel einer Berufsfachschule nicht erreicht werden kann, und werden in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch lediglich im Durchschnitt ausreichende Leistungen (Durchschnittsnote schlechter als 3,5) nachgewiesen, können diese Schülerinnen und Schüler in die Berufseinstiegklasse (BEK) überwiesen werden.
Stundentafel
Der Wochenstundenplan in der einjährigen Berufsfachschule umfasst folgende Fächer:
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
Berufsbezogener Lernbereich
- Theorie mit verschiedenen Lernfeldern 9 Std.
- Praxis mit verschiedenen Lernfeldern 18 Std.
Der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich wird in handlungsorientierter Form auf der Basis von Lernfeldern durchgeführt. Diese sind für Theorie und Praxis aus dem Ausbildungsrahmenplan des Berufs entwickelt worden.
Mindestens 160 Stunden der für den berufsbezogenen Lernbereich Praxis vorgesehenen Gesamtstunden sollen im Rahmen eines betrieblichen Praktikums als Unterricht am anderen Ort unter Betreuung der Schule absolviert werden.
Am Ende des Schuljahres wird in Theorie und Praxis eine schriftliche und praktische Prüfung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in die Zeugniszensuren für die Theorie und Praxis einbezogen.
Abschlüsse, Berechtigungen
Mit dem Besuch der Berufsfachschule kann die Schulpflicht erfüllt werden.
Wird die Berufsfachschule Holztechnik nicht erfolgreich abgeschlossen ist eine einmalige Wiederholung möglich.
Eine Anrechnung des Besuches der Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr der Berufsausbildung kann nach erfolgreichem Besuch der Berufsfachschule aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Betrieb und Auszubildenden erfolgen.
Zeugnisse erhalten die Schülerinnen und Schüler nach Ende des ersten Schulhalbjahres und am Ende des Schuljahres.
Nach dem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Holztechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen – Durchschnittsnote 3,0 und besser – die Klasse II der Berufsfachschule Technik (vorbehaltlich deren Einrichtung) besucht werden. Dort kann der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder bei guten Leistungen auch der erweiterte Sekundar¬abschluss I –Realschulabschluss erworben werden.