Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
Zielsetzung
Sie möchten im erzieherischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und als Zweitkraft die Arbeit von Erzieherinnen/Erziehern unter-stützen?
Sie wollen Ihre Allgemeinbildung festigen und vertiefen und streben ggf. den Besuch der Fachschule Sozialpädagogik an?
Dann gehören Sie zu der Zielgruppe der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent.
Aufnahmevoraussetzungen
Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme in die Klasse I der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ist der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.
In die Klasse II werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die die oben genannten Vo-raussetzungen erfüllen, die erste Klasse der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogi-sche Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent erfolgreich besucht haben oder die Fachhoch-schulreife oder allgemeine Hochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen.
Stundentafel
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern
Deutsch/Kommunikation
Englisch/Kommunikation
Mathematik
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie – mit den Modulen (Klasse I)
Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
Betreuung und Begleitung von Kindern
Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis – mit den Modulen (Klasse I)
Reflexion der praktischen Ausbildung I
Durchführung der praktischen Ausbildung I
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie – mit den Modulen (Klasse II)
Entwicklung beruflicher Identität
Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
Pädagogische Konzepte
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis – mit den Modulen (Klasse II)
Reflexion der praktischen Ausbildung II
Durchführung der praktischen Ausbildung II
Betreuung
Während des Ausbildungsganges wird eine praktische Ausbildung in geeigneten sozialpäda-gogischen Einrichtungen durchgeführt. Um eine möglichst enge Verbindung von Theorie und Praxis zu erreichen, findet das Praktikum unterrichtsbegleitend statt.
In der Klasse II erfolgt ein Wechsel der Einrichtung.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während des Praktikums erbringen, werden von einer Lehrkraft bewertet.
Der Ausbildungsgang wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausurarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von je drei Zeitstunden.
Die praktische Prüfung wird in einer sozialpädagogischen Einrichtung durchgeführt.
Abschlüsse/Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der erweiterte Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - erlangt.
Der Abschluss berechtigt zur Tätigkeit als zweite oder dritte Fachkraft in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horten, Grundschulen – als pädagogische Mitarbeit).
Besonderheiten
Planung, Durchführung und Reflexion von Angeboten in unterschiedlichen Lernbereichen werden gefordert und begleitet.In Klasse II wird ein intergenerationelles Kooperationsprojekt mit der Hochschule für ange-wandte Wissenschaft und Kunst – Fachbereich Soziale Arbeit – und der Mobilen Seniorenar-beit der Stadt Holzminden durchgeführt. Der thematische Schwerpunkt wird jedes Jahr neu abgesprochen, ist methodisch jedoch immer auf der Basis eines „Erzählcafés“ angelegt.
Kooperationspartner
Die praktische Ausbildung erfolgt nach Absprache in Kindertagesstätten des Landkreises Holzminden, der Stadt Höxter und der Stadt Uslar.
Anmeldung
Bewerbungen sind bis zum 28. Februar des jeweiligen Kalenderjahres an die Georg-von-Langen-Schule/Berufsbildende Schulen Holzminden zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
ein Anmeldeformular (in der Schule und auf der Homepage erhältlich)
einen Lebenslauf
ein Lichtbild
eine beglaubigte Fotokopie des letzten Zeugnisses.Weitere Angaben erhalten Sie bei einer Informationsveranstaltung im April nach Erhalt der Aufnahmebestätigung.
Bis Schuljahresbeginn muss vorliegen:
ein Praktikumsvertrag mit einem unserer Kooperationspartner in dreifacher Ausfertigung
ein Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (einfaches Führungszeugnis/Belegart N)
ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung/Immunschutz (Formblatt wird bei Zusage automatisch an Sie verschickt)
Ansprechpartnerin : Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
oder das Sekretariat |